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   OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2843
OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15 (https://dejure.org/2016,2843)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.01.2016 - 1 Ws 337/15 (https://dejure.org/2016,2843)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 (https://dejure.org/2016,2843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 S. 2 StGB; § 67d Abs. 5 S. 1 StGB; StGB § 64; StGB § 67d Abs. 5 S. 1
    Zuverlässige Erkenntnisgrundlage bzgl. der Prognose der mangelden hinreichend konkreten Erfolgsaussicht des weiteren Vollzugs der Maßregel; Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Berücksichtigung des gesamten Verlaufs der bisherigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuverlässige Erkenntnisgrundlage bzgl. der Prognose der mangelden hinreichend konkreten Erfolgsaussicht des weiteren Vollzugs der Maßregel; Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Berücksichtigung des gesamten Verlaufs der bisherigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StGB § 67d Abs. 5 S. 1
    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StGB § 67d Abs. 5 S. 1
    Voraussetzungen einer negativen Prognose hinsichtlich der Erfolgsaussicht der weiteren Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15
    Das bedeutet, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht erst dann abzubrechen ist, wenn sie sich als zweifelsfrei aussichtslos erwiesen hat, sondern dass ihr weiterer Vollzug bereits unzulässig wird, sobald aus Gründen, die in der Person des Verurteilten liegen, eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht seiner Behandlung im Maßregelvollzug nicht mehr erkennbar ist ( vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02, juris, Rn. 3 ).

    Zu beachten ist hierbei, dass die Entscheidung der Vollstreckungsgerichte für den Verurteilten regelmäßig von weitreichender Bedeutung ist und die dem Verurteilten von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Behandlung regelmäßig dazu angetan ist, in ihm die Vorstellung zu verfestigen, dass weitere Bemühungen, von der Sucht los zu kommen, sinnlos sind ( vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 Ws 596/02, juris, Rn. 3 ).

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15
    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 -709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07, juris, Rn. 11 ).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15
    Bei der Prüfung der Frage, ob keine konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg mehr besteht, ist entscheidend, ob bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie, noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann ( vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.08.2002 - 3 Ws 831/02, juris, Rn. 1 ).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2022 - 4 Ws 34/22

    Der weitere Vollzug einer Maßregel nach § 64 S. 2 StGB ist nicht allein deshalb

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 91, 1, 35; BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 573/08, -, juris; OLG Hamm NStZ 2009, 39 f. - Rn. 11 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10, Rn. 7 -, juris; OLG Braunschweig, a.a.O. und Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 9. September 2013 - 1 Ws 164/13 -, 11. September 2013 - 1 Ws 165/13 -, 20. Oktober 2014 - 1 Ws 138/14 -, 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 - und vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15 - LK-Rissing-van-Saan/Peglau, StGB 12. Aufl., § 67d Rn. 31).

    Sie besteht nur, wenn bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie, noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann (OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.August 2002 - 3 Ws 831/02 -, juris).

  • OLG Braunschweig, 22.01.2020 - 1 Ws 304/19

    Erfolglose Beschwerde gegen Nichtfeststellung von endender Suchttherapie; Kein

    Das bedeutet, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht erst dann abzubrechen ist, wenn sie sich als zweifelsfrei aussichtslos erwiesen hat, sondern dass ihr weiterer Vollzug bereits unzulässig wird, sobald aus Gründen, die in der Person des Untergebrachten liegen, eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht seiner Behandlung im Maßregelvollzug nicht mehr erkennbar ist (st. Rspr. des Senates, vgl. Beschl. vom 7. Januar 2016, 1 Ws 337/15 , Rn. 12, zitiert nach juris; zuletzt Beschl. vom 28. März 2019, 1 Ws 33/19, 20. März 2019, 1 Ws 28/19, jew. nicht veröffentl.; OLG Zweibrücken, Beschl. vom 19. Dezember 2002, 1 Ws 596/02 , Rn. 3, zitiert nach juris).

    Bei der Prognoseentscheidung muss der gesamte Verlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden (OLG Braunschweig, Beschl. vom 7. Januar 2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. vom 3. Januar 2008, 3 Ws 707/07 , Rn. 11, zitiert nach juris).

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